Kein Anspruch auf Löschung von Schufa-Daten nach Ablauf von 6 Monaten
Im Rahmen von negativen Schufa-Einträgen und insbesondere soweit ein Insolvenzverfahren beendet wurde, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Schufa verpflichtet ist, nach 6 Monaten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens, die Eintragung zu löschen. Argumentiert wird in den Verfahren maßgeblich mit einer entsprechenden Anwendung des § 3 InsBekV, wonach Eintragungen im elektronischen Verzeichnis (www.insolvenzbekanntmachungen.de) nach drei Monaten zu löschen sind. Das OLG Stuttgart hat nun in seiner Entscheidung vom 10.08.2022 (Aktenzeichen 9 U 24/22) entschieden, dass kein Anspruch des Schuldners gegenüber der Schufa auf Löschung seiner Daten besteht. In seiner Entscheidung setzt sich das OLG Stuttgart mit der divergierenden Entscheidung des OLG Schleswig (OLG Schleswig ZVI 2021, 293 und ZVI 2022, 261) auseinander. Da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde, bleibt abzuwarten, wie dieser entscheiden wird.